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Schutz

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Atemschutzmasken und FFP2?
Informationen erhalten Sie hierzu in Kürze.

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Mundnasenbedeckung- oder Atemschutzmaske?

Trotz der bereits omnipräsenten Maskenpflicht, welche mit dem Jahr 2020 im Alltag Einzug hielt, waren die Anforderungen und Bestimmungen für einen (MNS) Mundnasenbedeckung nicht sonderlich hoch. Abhängig vom jeweiligen Land und der Region, waren nahezu sämtliche Bedeckungen von Mund und Nase als MNS zulässig. Im Alltag auf Personen mit einem Schal vor dem Gesicht anzutreffen, war dabei nicht unüblich. 
Nachdem die Infektionszahlen nicht drastisch genug zurückgedrängt werden konnten, bediente sich die Politik schlussendlich doch gewisser Standards als Anforderung für eine Mundnasenbedeckung. 
Während die meisten Bundesländer zwischenzeitlich für Einkäufe und Nahverkehr OP-Masken oder Masken des FFP2-Standards als Mundnasenschutz vorsehen, wurde bereits zuvor der Freistaat Bayern zum Vorreiter. Die Landesregierung Bayern verkündete die Verpflichtung zum Tragen von Masken des FFP2-Standards im öffentlichen Nahverkehr und bei Einkäufen in und vor Geschäften.

FFP2-Masken Anwendung und Tragedauer

Im Rahmen des Arbeitsschutzes (DGUV Regel 112-190) gilt:
1. filtrierende FFP2 mit Ausatemventil:  
- Tragedauer: 120 - 180 Minuten 
- Pause: bis zu 30 Minuten, abhängig von der Tragedauer

2. filtrierende FFP2 ohne Ausatemventil:
- Tragedauer: 75 Minuten 
- Pause: bis zu 30 Minuten, abhängig von der Tragedauer
Einsätze: bis zu 5 pro Arbeitsschicht


FFP2 oder "FFP2-Standard"?

Keine Zulassung: Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden zeitweise Anforderungen und Prüfungen von Masken zur Zulassung als FFP2-Maske reduziert. Dies ist daran erkenntlich wenn eine FFP2-Maske weder über eine CPA, noch über eine CE-Bescheinigung verfügt. Diese Masken sind nicht mehr zulässig zur Verwendung als FFP2-Masken oder zumindest nicht mehr für den Verkauf zulässig.

Zulassung:
1. Klassifizierung/ Maskentyp:
mehrere Masken-"Typen" als FFP2-Maske bzw. Standard zulässig
2. Norm, Zulassung und Gültigkeit:
2.1 EN 149:
 deutet FFP2-Standard nach EU-Verordnung; folglich für alle EU-Länder zulässig 
2.2 CPA:
 symbolisiert FFP2-Standard, jedoch ausschließlich in Deutschland zugelassen
3. CE-Kennzeichnung:
Aufdruck von "CE" + 4-stelliger Zahlenkombination (bspw. CE XXXX)
 Die CE-Kennzeichnung nennt das notified body bzw. das Prüfungsinstitut, welches für die Prüfung und Zulassung der jeweiligen Maske bzw. von Hersteller und Produkt nach Normen, wie bspw. der EN149 verantwortlich ist