Selbsttest - Schnelltest zur Eigenanwendung
Schnelltest zur Eigenanwendung
Obwohl die Anwendung von Schnelltests unter das MPG Medizin Produkte Gesetz fällt, wurde von der BfArM eine Auswahl an Schnelltests getroffen, welche zur Eigenanwendung, bspw. zuhause als Heimtest, für jede Person, obgleich Laie oder Profi freigegeben hat. Die BfArM hat unter dem Begriff "Schnelltest zur Eigenanwendung" gefasst und gewährt einigen in einer Liste veröffentlichten Produkten eine "Sonderzulassung zur Eigenanwendung" nach § 11Abs. 1 MPG und/ oder CE-Kennzeichnung, wodurch jene Schnelltests frei verkäuflich und für jede/-n eigenständig und/ oder unter Aufsicht anwendbar sind.